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Probleme mit der Versicherung

[Mail nur bei Anmeldung], vor 16 Wochen

Uns ist vor einigen Tagen der Abwasserschlauch bei der Waschmaschine gebrochen, Wasser ist ca 1 Stunde ausgetreten und auch ins Vorzimmer unter den Laminat "gekrochen" weswegen dieser sich nun aufstellt. Habe eine Meldung an die Haushaltsversicherung gemacht und dachte eigentlich das wäre ein problemloser Standardfall. Nun habe ich folgende Nachricht von der Haushaltsversicherung bekommen:

Wie bereits im ersten Mail mitgeteilt, zählt ein Fußboden (so auch der selbstverlegte Laminatboden) zum Gebäude.

Wir ersuchen Sie daher nochmals den Schaden am Laminatboden bei Ihrer Gebäudeversicherung bzw. Hausverwaltung einzureichen oder uns eine schriftliche Bestätigung der Hausverwaltung zukommen lassen, aus dieser hervorgeht, dass keine Gebäudeleitungswasserversicherung besteht.

 

Bin nun etwas verwirrt, die AGB der Haushaltsversicherung sagen nämlich folgendes:

Welche Sachen und Kosten sind versichert? Der gesamte Wohnungsinhalt - Zum Wohnungsinhalt gehören auch folgende Baubestandteile und folgendes Gebäudezubehör: Malerei, Tapeten, Verfliesungen, FUSSBÖDEN, Wand-und Deckenverkleidungen.

 

Hatte vielleicht jemand schon einen ähnlichen Schaden und diesbezügliche Erfahrungswerte, und vorweg gleich eines um unnätige Kommentare zu vermeiden: Der Schaden ist atsächlich vorhanden, es handlet sich um keine Geldbeschaffungsaktion, es wurden auch Bilder an die Versicherung übermittelt

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19 Folgeantwort(en) :

[Mail nur bei Anmeldung], vor 13 Wochen

Preisfrage: Unser Boden im Vorzimmer wird nun von der Versicherung erneuert. Wir haben damals für den Boden Ablöse gezahlt. Darf ich nun im Falle eines Auszuges für den von der Versicherung verlegten Boden Ablöse verlangen?

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[Mail nur bei Anmeldung], vor 13 Wochen

äää - Nachtrag...

 

wenn die Versicherung den Boden gezahlt hat, wird sie ja auch die Rechnung haben und du wirst das nicht einreichen können...

Genau genommen hat nämlich die Versicherung den Anspruch auf Ablöse. (was sie aber kaum bis selten machen, ich hab gerade nachgefragt)

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[Mail nur bei Anmeldung], vor 13 Wochen

Kurzfassung: Nein - denn Fußböden sind generell vom Vermieter abzulösen.

 

Also - Vom Vermieter abzulösen sind Badezimmer, Erneuerung eines schadhaften Fußbodens, Installationen.

Nicht abzzulösen sind Einbauküchen, Holzdecken, Möbel, die in der Wohnung verbleiben.

 

In dem Fall mußt du das Geld vom Vermieter fordern.

Und wenn du dem Vormieter eine illegale Ablöse für die Fußböden bezahlt hast, kannst du das in einer gewissen Frist rückfordern.

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[Mail nur bei Anmeldung], vor 10 Wochen

Hab eine 4Zimmerwohnung hier in Aussicht und mich diesbezüglich an die Gesiba gewandt, da der derzeitige Mieter (Erstmieter) Ablöse für den Laminat will. Direkt habe ich die gesiba gefragt ob der Fußboden nicht vom Vermieter abzulösen sei.

 

Folgende Antwort hab ich erhalten:

für einen Erstmieter in Alt Erlaa ist es möglich ein Nominierungsrecht in Anspruch zu nehmen. Er kann sich mir dem neuen Nachmieter mit einer Ablöse einigen, welcher er dann bei der Übernahme direkt an den Vormieter zu zahlen hat.

 

D.h. wenn ich die Wohnung will muss ich den Boden ablösen, obwohl dies rechtlich nach den hier gelesenen Beiträgen nicht gedeckt ist!?

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[Mail nur bei Anmeldung], vor 10 Wochen

» D.h. wenn ich die Wohnung will muss ich den Boden
» ablösen, obwohl dies rechtlich nach den hier
» gelesenen Beiträgen nicht gedeckt ist!?

Ja, und wenn der Vormieter gescheit ist gibt er dir die Wohnung gar nicht u. wenn ja dann nur die Ablöse ohne Zeugen und ohne Beleg, was aber sowieso ,meist so gemacht wird, damit vermeidet man das solche Typen wie du im nach hinein klagen.

 

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[Mail nur bei Anmeldung], vor 10 Wochen

Was heißt solche Typen wie ich???

 

Hier im Forum wurde daruf hingewiesen dass ein Boden nicht vom Nachmieter abzulösen ist, was mir prinzipiell neu war. Nun gibts eben diese Situation. Also wo ist dein Problem du Eierkopf?

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[Mail nur bei Anmeldung], vor 10 Wochen

Also wo ist dein Problem du Eierkopf?

DU, denn wenn man sich deine Beiträge durchliest, "warum, wieso, usw, dann erklärt man es dir (siehe deinen Beitrag HH Versicherung) und wieder kommt, "aber, wieso usw.

Wie man so schön auf wienerisch sagt du bist Nudlaug, das nur Bresln macht.

 

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[Mail nur bei Anmeldung], vor 10 Wochen

Passt scho

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[Mail nur bei Anmeldung], vor 13 Wochen

Die Ablöse wurde aufgrund eines Schätzgutachtens verlangt das bei der Gesiba auflag - und in diesem Gutachten standen eben auch sämtliche Laminatböden sowie Verfliesungen in Bad und WC

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[Mail nur bei Anmeldung], vor 13 Wochen

ok - da muß man ein eigenes Gutachten in Auftrag geben und dann das Geld Rückfordern.

 

Böden zB sind aber DEFINITIV nicht vom Nachmieter abzulösen. Im Gutachten steht ja nur drinnen, was sie wert sind. Nicht, WER sie abzulösen hat.

 

Infos dazu gibts bei der AK!

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[Mail nur bei Anmeldung], vor 16 Wochen

Sorry die vielen Fehler, hab 2 Nachtdienste hinter mir lächelndes Smiley :)

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[Mail nur bei Anmeldung], vor 16 Wochen

Ja hatte das gleiche, meldete den schaden meiner HH Vers., die verwies mich an die Gebäude Vers. von Alterlaa, diese schickte einen Gutacher und der schaden wurde reguliert

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[Mail nur bei Anmeldung], vor 16 Wochen

Nachtrag, deine HH Vers, käme nur zum tragen wenn es keine Gebäude Vers. gibt.

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[Mail nur bei Anmeldung], vor 16 Wochen

Danke für die Antwort

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[Mail nur bei Anmeldung], vor 16 Wochen

wasserschäden fallen IMMER in die verantwortung der gebäudeversicherung.

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[Mail nur bei Anmeldung], vor 16 Wochen

Allgemeine Bedingungen Haushaltsversicherung: Welche Sachen sind versichert: Der Wohnungsinhalt:

1.2 Zum Wohnungsinhalt gehören auch folgende

Baubestandteile und folgendes Gebäudezubehör: Malerei,

Tapeten, Verfliesungen, Fußböden, Wand- und

Deckenverkleidungen, Heizungsanlagen, Badezimmereinrichtungen,

Klosetts und Armaturen. Diese gehören dann

nicht zum Wohnungsinhalt, wenn sie sich in einem Einoder

Zweifamilienhaus befinden und der Wohnungsinhaber

Eigentümer dieses Gebäudes ist.

 

Schäden durch Austreten von Leitungswasser und

durch Frost.

4.1 Als Leitungswasser gilt Wasser in Zu- und Ableitungsrohren

oder angeschlossenen Einrichtungen von

Wasserleitungs-, Warmwasserversorgungs- oder Heizungsanlagen.

 

Diese Punkte sagen für mich dass eben genau mein Fall von der Haushatsversicherung gedeckt ist!?

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[Mail nur bei Anmeldung], vor 16 Wochen

wasserschäden fallen IMMER in die verantwortung der gebäudeversicherung.

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[Mail nur bei Anmeldung], vor 16 Wochen

» wasserschäden fallen IMMER in die verantwortung
» der gebäudeversicherung.

Wenn das Wohnhaus eine Gebäudeversicherung hat, und nicht jedes Mehrfamilien Wohnhaus besonders bei Privaten Hausbesitzern hat eine, dann kommt eben die eigene HH Versicherung zum tragen, und wennst dann keine hast brennst eben deinen Schaden selbst und etwaige Schäden in Nachbarwohnungen so der Schadensverursacher du bist.

 

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[Mail nur bei Anmeldung], vor 16 Wochen

sorry, ich habe keinen nachtdienst hinter mir, aber trotzdem 2 x weggeschickt

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