Die Instandhaltung ist durch den Mieter durchzuführen. Der Mieter übernimmt beim Bezug die Wohnung mit einer funktionierenden Kombination aus Waschmaschine und Wäschetrockner und muss diese daher bei Wohnungsrückgabe in eben diesem Zustand weitergeben.
Sollte es zu einem Schaden kommen, ist es dem Mieter daher auch selbst überlassen, ein Neugerät zu beschaffen oder eine Reparatur zu veranlassen. Das Neugerät muss nicht von derselben Marke sein wie das ursprüngliche Gerät (z.B. Miele im A- und B-Block).