Die jährlich anfallenden Gewinne bleiben in der Regel in der Gesellschaft. Während manche Mieter diese Vorgangsweise scharf kritisieren, wird diese von anderer Seite folgendermaßen begründet:
Bei einer Gewinnausschüttung, würden an die Mieter entsprechend Ihres Anteils nur 33 % ausgeschüttet, die GESIBA erhielte wiederum 67 %. Der Vorteil für die GESIBA wäre also ungleich größer, als jener der Mieter.
Zudem sind die 33 % nicht nur auf rund 3300 Mieter aufzuteilen - der Gewinn wäre schließlich auch noch einkommenssteuerpflichtig.
Aus diesem Grund sei es ratsam das Eigenkapital der Gesellschaft zu stärken, die ja als Genossenschaft auch die Pflicht hat, in einem gesetzlich vorgegebenen Rahmen, neue Wohnbauten zu errichten.