Nein, der Wohnpark ist eine Aktiengesellschaft bzw. in deren Besitz (Gemeinnützige Wohnpark Alt Erlaa Aktiengesellschaft/AEAG).
Dennoch kann man die Wohnungen durchaus als Genossenschaftswohnungen bezeichnen, da Sie dem WGG (Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz) unterliegen und es üblich ist, solche Wohnungen umgangssprachlich als Genossenschaftswohnungen zu bezeichnen (siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Wohnungsbaugenossenschaft#.C3.96sterreich).
Darüberhinaus gibt es weitere Parallelen zu genossenschaftlich organisierten Bauträgern:
- jeder Mieter ist automatisch Aktionär (vgl. Genossenschafter)
- jeder Mieter zahlt einen Finanzierungsbeitrag vor Bezug (vgl. Genossenschaftsanteil)
- die Mieter haben zugesicherte Rechte, wie z.B. Vertreter im Vorstand, vereinbarte Rechte des gewählten Mieterbeirats und schließlich Aktionärsrechte (vgl. Rechte eines Genossenschafter)